Arbeitsplatzsicherung
Wir beraten und begleiten sehbehinderte und blinde berufstätige Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsalltag bei:
- Der Feststellung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Abklärung und Beantragung von erforderlichen Hilfsmitteln und Förderleistungen
- Fragen zu behinderungsgerechten Arbeitsbedingungen
- Fragen der Mobilität
- Beratung und Begleitung von Auszubildenen in der betrieblichen Ausbildung
- Begleitung beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am Arbeitsplatz
- Wiedereinstieg in den Beruf, beruflicher Neuorientierung und Weiterbildung
- Innerbetrieblichen Konflikten oder akuten Krisensituationen
- Abmahnung oder drohender Kündigung
Wir sind als professionelle Beraterinnen und Berater Ihre Ansprechpartner für konkrete Problemstellungen - auch über einen längeren Zeitraum.
Die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse ist im Rahmen der berufsbegleitenden Unterstützung Kernaufgabe des IFD Sehen. Ziel unserer Beratung ist der dauerhafte Erhalt des Arbeitsplatzes.