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Arbeitgeberberatung

Wir unterstützen und beraten Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Personalverantwortliche in den Themenfeldern:

  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Abstimmung von Arbeitsplatzanforderungen mit den Fähigkeiten des sehbehinderten oder blinden Mitarbeitenden
  • Umgang mit Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
  • Unterstützung bei der Beantragung von erforderlichen technischen und finanziellen Hilfen
  • Vermittlung von Jobcoaches an den Arbeitsplatz
  • Qualifizierung, Umschulung, behinderungsbedingte Schulung
  • Lösung von Konflikten im Einzelfall
  • Krankheitsbilder und deren Auswirkung auf den Arbeitsplatz
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten des LVR-Inklusionsamtes, der örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben, der Agentur für Arbeit und der Rehabilitationsträger
  • Bei der Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schülern, bei Ausbildungsverhältnissen und der Übernahme in den Betrieb

Im Rahmen der Beratung informiert der IFD über mögliche fachliche und finanzielle Leistungen. Über mögliche Förderungen entscheidet der jeweils zuständige Kostenträger im Einzelfall.